Dornheim das Reichsdorf Dornheim war ein Reichsdorf, ein so genanntes Krongut. Die Bewohner von Reichsdörfern waren keine Leibeigenen und mussten keinen Frondienst leisten. Mit Einschränkungen konnten sie Hoheitsrecht in Kirchenangelegenheiten ausüben. Dornheim gehörte zur Gerichtsbarkeit Cent zum Hohlen Galgen.
Die Lehnsherren Das Lehnwesen war die beherrschende Staatsform im Mittelalter. Ein Beispiel in Lehnstreue und Lehnsvollkommenheit zeigte sich auch in der Reichs und Wahlversammlung 1024 in Kamba. Dort trafen sich die Herzöge aller deutschen Städte um den neuen Kaiser zu wählen. Aus dieser Wahl ging Konrad der Ältere hervor. Kamba ist untergegangen aber die Geschichte bleibt, heute befindet sich dort das Pumpwerk Kammerhof.
Landbesitz und Lehn hatten auch das Kloster Lorsch, die Grafen von Nürings bzw. das Kloster Retters, das Kloster Eberbach, die Herren von Wolfskehlen und die Adeligen von Dornheim.
Die Einflussreichsten Lehnsherren waren
Die Grafen von Katzenelnbogen Als König Wilhelm von Holland erst 20 jährig, 1247 zum König gewählt wurde, brauchte er Hilfe und Geld. Beides fand er 1249 in Graf Diether von Katzenelnbogen der am Rhein den Zoll innehatte. Er hatte Geld und Macht, aber er wollte mehr Einfluss und seinen Besitz vergrößern. Ein Krongut als Lehn kam ihm gerade recht.
Die 1. Verpfändung Im Lager in Ingelheim am 13. März 1249
Die Urkunde vom 18. März 1249 bekräftigt diese Verpfändung. Die Reichsverpfändung wurde nie zurückgezahlt.
König Wilhelm versucht mit dem Adel und der Vergabe von Lehn am Rhein Politik zu machen. Was nicht so einfach war. Nachdem frühen Tod von König Wilhelm 1256 und der Wahl des neuen Königs, ließen die Gegensätze zwischen Adel und Geistlichkeit noch mehr hervortreten. Durch die Schwächen des Königs und des Reiches, blühten die Städte und das freie Bürgertum auf. Das Ried lag zwischen Mainz, Oppenheim und Worms, die hier in Dornheim begütert waren. Dadurch wurden die Bewohner des Rieds in den Händel der Lehnsherren mit einbezogen.
Graf Diether von Katzenelnbogen eine imposante Figur seiner Zeit hat 1256 die Burg Dornburg übernommen, um sich einen festen Platz in seinem von König Wilhelm verpfändeten Reichsgut zu sichern. Gewaltsam hat er das Burglehn, das der letzte Graf von Dornberg an seinen Verwandten Arnold Kämmerer zu Mainz übereignet hatte, an sich gebracht.
1275 ein Jahr vor Graf Diethers Tod, tritt sein Bruder Eberhardt I, in den Dienst des 1273 gewählten König Rudolf von Habsburg. Der König brauchte Geld und Verbündete. Den bekam er auch. Dafür wurde er sein Krongut los, denn wie seine Vorgänger konnte er seine Reichsverpfändung nicht zurückzahlen.
Im Lager an der Isar, 15. September 1276
Dornheim ist kein Reichsdorf mehr. Die Macht der Grafen von Katzenelnbogen wächst ständig. Interessante Internet-Seite über die Grafen von Katzenelnbogen Auch wenn die Grafen 1476 ausstarben und das Land im Erbgang an die Erbtochter Philipps des Älteren an dessen Schwiegersohn Landgraf Heinrich III. von Hessen fiel, ist Hessen doch auch heute noch immer das Land der Grafen von Katzenelnbogen.
Die Zehntabgaben Durch die Lehnsherren die hier in Dornheim ihr Recht und auch Land hatten mussten die Dornheimer regelmäßig Zehnt abgeben.
1705 lasteten auf den Häusern Naturalienzehnt und Pachtzins wie folgt: Von 5 Hofreiten erhielt der Pfarrer den Zins (Pfarrzins) Von 8 Hofreiten erhielt der Glöckner den Zehnt Von 1 Hofreite erhielt der Wolfskehler Kasten Zins Von 1 Hofreite wurde Oppenheimer Katharinen Pacht erhoben Von 8 Hofreiten erhielten die Mönche von Eberbach Zins Von 1 Hofreite erhielt der Pfarrer von Wolfskehlen Zins Von 11 Hofreiten erhielten die Domherren von Mainz Zins Von 7 Hofreiten erhielt das Spital von Oppenheim Zins und Pacht Von 7 Hofreiten der Junker von Schönstadt Von 6 Hofreiten erhielten die Amtfrauen Zins Von 15 Hofreiten die fürstl. gnädige Herrschaft Von 10 Hofreiten erhielt der Kirchenkasten von Dornheim Zins Von 46 Hofreiten ging der Zehnt an die Herren von Groschlag Von 79 Hofreiten wurde der Pfarrzehnt erhoben. 12 Hofreiten waren Zehnt frei.
Der einträglichste war der Getreide Zehnt, jede 10. Garbe wurde von Zehntknecht und Zehntschöffen eingesammelt. Es gab den Hühner und Lämmerzehnt, den Gepfänz Zehnt auf Kraut, Rüben, Flachs, Hanf und Magsamen. Auch den Landwiesen Zehnt und Zehnt aus dem Riedhäuserwald gab es. Einige der Lehnsherren bevorzugten das Federvieh, wie Gänse, Hühner und Cappaunen. Das Geflügel musste an den Abgabeterminen persönlich abgeben werden.
1801 betrug die Einnahme aller Zehnte 3266 Gulden. In Dornheim gab es die Zehntscheuern zum Einlagern des Zehntes. Die Abgabe kam zum Amt Dornberg.
Auszug aus dem Heimatspiegel Nr. 31 vom 31. Juli 1926
Text im Original aus dem "Staats und Adreß - Handbuch für die Fürstl. Hessische - Darmstädtischen Lande" von 1794
Das Nonnengut
Stiftungsurkunde des Grafen von Nürings 1146 für das Kloster Retters
Der Graf Gerhard von Nürings hatte in Dornheim Landbesitz, einen Teil gab er mit einer Schenkung an das Kloster Retters das er 1146 zu seinem Wohl und seiner Eltern gegründet hatte. Das Kloster Retters hatte das Patronatsrecht. Das Recht bestand darin die Besetzung des Kirchenamtes und die Kosten zutragen. Sie nutzten ebenfalls zwei Höfe mit Häusern, Scheunen, Ställen, Äckern, Wiesen und Gärten. Teilweise standen Ihnen die Zentrechte zu. Der eine Hof lag Richtung Leeheim auf der Höhe des Gutes Hayna. Der andere Hof ist im Ort er wird als Pastorenhof bei dem Lehnsherren erwähnt der um 1600 Teile des Nonnenguts als Lehn erhält.
Die Abgaben von Dornheim an des Kloster Retters 1559: Die Abgaben beliefen sich auf 90 Achtel Weizen, 8 Achtel Buchweizen und 100 Achtel Gerste dazu kamen noch 30 Gulden. An Federvieh kam nochmal 8 Gänse -25 Hähne - 3 Hühner dazu.
Die Abgabelasten lagen beim lutherischen Pfarrer zu Dornheim 38 Achtel Korn, 2 Achtel Weizen, 1 ½ Albus, 3 Ohm Wein.
Beim adligen Herrn Fidler 35 Achtel Korn, 20 Achtel Weizen.
Das Maß Achtel wurde früher berechnet z.B. 1 Sack Früchte de von einem Mann getragen werden konnte.
Bis 1559 verwaltete das Kloster das Nonnengut und die Kirche. Danach löste sich das Kloster auf und der Besitz ging an die Grafen Stollberg, später an den Landgrafen Hessen Darmstadt.
Der Landgraf Ludwig VI gab das Nonnengut mit dem Zessionsbrief vom 22.6.1675 an das Hospital in Darmstadt weiter. Das Nonnengut war eine gute Einnahmequelle für das Hospital, Die Acker und Wiesen waren verpachtet und die Einnahmen konnten sich sehen lassen. Auf der anderen Seite musste das Hospitalgut wie auch früher das Kloster Retters für die Kirche aufkommen. Nach 1753 überstiegen die Ausgaben die Einnahmen. Im Jahre 1808 forderte die Kirchenkasse die Kosten des Neubaus des Chores Kirche vom Hospitalgut. Das Hospital wollte aber nicht für die Kosten eines Neubaues aufkommen. Es kam 1812 zum Rechtsstreit, er wurde 1841 eingestellt. Das Hofgericht hatte das Hospital 1836 verpflichtet, 1/3 der Kosten zu zahlen. Ab 1839 verkaufte das Hospital das Gut in Dornheim für insgesamt 33.3775 fl.
Der Besitz bestand aus:
Das Brückfeld Das Dölscher Biet Feld nach Wallerstädten hin Das Datterfeld Das Lachenfeld Die Landwiesen und 2 Höfe im Ortskern
Ebenfalls gab es im Ortskern noch den Hospitalhof, ein unbebautes Gelände als Garten genutzt. 1870 baute Ph. Landau Schmiedemeister sich ein Wohnhaus und Peter Petermann baute 1879 ebenfalls. Der Rest des Geländes wurde ab 1824 als Gemeindegarten genutzt. Seit 1887 steht dort die Alte Schule. Auch der Monistenhof war ebenfalls ein Teil des Hospitalgutes. Das Gelände, das dem Ökonomierat Fehr bis 1844 gehörte war vorher auch ein Teil des Hospitalgutes.
Anderer Lehnsherren waren die Grafen von Milchling von Schönstadt oder Schutzbar gen. Milchling von Schönstadt. In einer Regeste im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden heißt es:
Diese Regeste ist ein Konzept eines Lehnbriefes über Frucht - und Weinzehnt, dazu noch andere Naturalien die der Oberamtmann als Lehn bekam. Landgraf Philipp behielt den Pastorei Hof in Dornheim mit dem Recht die Pfarrstelle zu besetzen. Allerdings war der Zehnt und der Pastorei Hof vom Kloster mit 848 Gulden und 2 Albus verpfändet worden. Der Landgraf hatte ebenfalls die Summe von 385 Gulden für de Bau eines neuen Pfarrhauses aufgenommen. Die Kreditsumme belief sich auf 1233 Gulden und 2 Albus. Der Oberamtmann löste den Kredit und bekam das Pastorei als Lehn.
Im "Staats und Adreß - Handbuch für die Fürstl. Hessische - Darmstädtischen Lande" von 1794 wird das Milchlinge Gut mit 142 Morgen angegeben. Im Hessischen Staatsarchiv Marburg kann man die Unterlagen über die Zehntabgaben finden. Auch gibt es Unterlagen über einen Rechtstreit zwischen der Familie und dem Hospitalgut wegen den Reparaturkosten für das Pfarrhaus in Dornheim gab. Die Familie Milchling von Schönstadt erhielt bis nach 1840 ihren Zehnt.
Auch die Herren von Groschlag von Dieburg hatten hier in Dornheim Lehn und Land. In Regesten im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt wird das Lehn mit
mit 1/4 vom Hahnensand (an dem Haanensandt bei Erfelden) 1/2 vom Winterzehnten und dem Wald zu Dornheim angegeben.
Das Mühlengewerbe In der Obergrafschaft Katzenelnbogen war alles geregelt, so auch in welcher Mühle das Korn gemahlen werden durfte. Die Gemeinde Dornheim wurde in die Höxtermühle zu Pfungstadt gebannt. Nur dort durfte ihr Korn gemahlen werden. Die Höxtermühle wurde 1465 in einer Konzessionsurkunde erstmals benannt. Die Mühle stand in Pfungstadt in der Mühlstrasse, heute ist dort der Feuerwehrstützpunkt.